Impressum
Moore Deutschland AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: München
Lindwurmstraße 114
80337 München
Telefon: +49 211 2613 0822
E-Mail: info@moore-germany.com
Umsatzsteueridentifikations-Nr.:
DE 212375044
Rechtsform:
Aktiengesellschaft
Sitz:
München
Registergericht:
Amtsgericht München
Registernummer:
HRB 218608
Vertreten durch den Vorstand:
• Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Carol Haßelmans (Vorsitz)
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Holger Böge
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Michael Orban
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dr. Matthias Ritzi
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Thomas Ziegler
Aufsichtsrat:
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Michael Peters (Vorsitz)
• Rechtsanwalt Steuerberater Attorney at Law (New York) Dr. Andreas Striegel
• Wirtschaftsprüfer Steuerberater Oliver Kanus
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Wirtschaftsprüferkammer Berlin
Rauchstr. 26
10787 Berlin
www.wpk.de
Landesgeschäftsstelle Bayern
Marienstraße 14/16
80331 München
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Wirtschaftsprüfer” bzw. “Wirtschaftsprüfungsgesellschaft” wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen nachfolgend genannten berufsrechtlichen Regelungen:
• Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
• Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
• Satzung für Qualitätskontrolle
• Siegelverordnung
• Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Wirtschaftsprüferkammer eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Unsere Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Versicherungsstelle Wiesbaden, Dotzheimer Straße 23, 65185 Wiesbaden.
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst (mit einigen Ausnahmen) Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen des § 54 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) in Verbindung mit der Verordnung über die Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer (WPBHV).
Im Einzelnen stellt sich der räumliche Geltungsbereich wie folgt dar:
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
(1) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
3. Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit , wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
4. Weltweit für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
Verantwortliche Person iSd § 55 RStV:
Carol Haßelmans (Vorstandsvorsitzende)
Moore Deutschland AG
Lindwurmstraße 114
80337 München
Onlinestreitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)/Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Teilnahme an Schlichtungsverfahren:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren auf der OS-Plattform, bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft oder bei einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Gestaltung und Programmierung:
Gute Botschaften.sgp
Hindenburgstraße 37
42853 Remscheid
Telefon: +49 02191 98110
Telefax: +49 02191 981111
E-Mail: info@sgp.de
www.sgp.de
Quellenangaben für die verwendeten Bilder:
fotolia.de
Moore Global
Moore Deutschland AG
Robert Poorten / www.robertpoorten.de
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Zum vierten Mal in Folge TOP!
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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
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Steuererleichterungen für den Betrieb von PV-Anlagen
Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sind ab 2023 deutliche Steuererleichterungen geplant.
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Moore Transfer Pricing Boot Camp 2022
Am 28. und 29. November 2022 fand das Moore „Transfer Pricing Boot Camp“ in Berlin statt.
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Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Moore Global Tax Conference in New York (19.-21.10.2022)
„Waren Sie schon einmal auf einer internationalen Moore-Konferenz?“ Das ist eine der Fragen, die uns die Steuerspezialistinnen und -spezialisten von fünf deutschen Moore-Mitgliedskanzleien im Vorfeld der Moore Global International Tax Conference in New York beantwortet haben.
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Schlussabrechnung Coronahilfen – Deadline verlängert bis 30.06.2023
Nach zwei Jahren Laufzeit endeten am 30. Juni 2022 die Überbrückungshilfen. Nun sind alle Empfänger verpflichtet, bis 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen.
Was müssen Sie hier beachten? Was ist wichtig?
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Firmenfeiern und Bewirtungen
Welchen Einfluss hat die Art der Veranstaltung, der Teilnehmerkreis und eine gute Dokumentation auf die steuerlichen Folgen?
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Im Bereich Wirtschaftsprüfung erhielt die Moore Deutschland AG erneut – und das bedeutet zum dritten Mal in Folge (!) – das begehrte Siegel TOP STEUERKANZLEI.
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Mietzahlungspflicht bei Corona bedingter Schließung – Urteil des BGH
Bin ich als Mieter von gewerblich genutzten Räumen bei Corona bedingter Schließung zu vollständigen Mietzahlungen verpflichtet?
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Moore Deutschland AG goes Social Media
Die Moore Deutschland AG ist ab Montag, 20.12.2021, auf Facebook und LinkedIn vertreten. Damit vernetzen sich die unabhängigen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte der 12 Mitgliedskanzleien bundesweit erstmals auch in den sozialen Medien.
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Die Unternehmensbesteuerung im Lichte der aktuellen Gesetzgebung – Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)
Das geplante Optionsmodell zielt auf die Beseitigung der Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung sowie auf die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Personenhandelsgesellschaften ab.
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Reform der Grunderwerbsteuer – Ende des RETT-Blocker Modells
Zum 01.07.2021 wird das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft treten.
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Informationen zur Überbrückungshilfe III
Dieser Artikel stellt die Überbrückungshilfe III, mittels der Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen in der Pandemie unterstützt werden sollen, in ihren Grundzügen vor.
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Corona-Newsletter N° 3_2021
Hier informieren wir Sie über die wesentlichsten Maßnahmen und Informationen von Bund und Ländern.
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Moore Deutschland ist TOP!
Die Moore Deutschland AG wurde 2021 erneut als TOP STEUERKANZLEI ausgezeichnet und erhielt das begehrte Siegel für den Bereich „Wirtschaftsprüfung“.
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DACHIF Broschüren (Nr. 2)
Unsere DACHIF-Broschüren erscheinen als Zusammenarbeit von Moore Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich.
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Steuer-Kurzinformation für Deutschland
Unsere Steuer-Kurzinformation für Deutschland bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Stand Januar 2021.
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Informationen zum Brexit
In der vorliegenden Brexit-Information fassen wir die wichtigsten Änderungen kurz für Sie zusammen.
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Unsere DACHIF-Broschüren erscheinen als Zusammenarbeit von Moore Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich.
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Neue Transfer Pricing Broschüre zur Restgewinnaufteilungsmethode
Bislang war die Anwendung der Restgewinnaufteilungsmethode in Zentraleuropa, besonders aber in Deutschland, selten und eher ungewöhnlich. Dabei bietet sie einige Vorteile als Lösungsansatz.
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Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch bei Moore – auch in der nächsten Generation
Nicht nur die Managing Partner Europas und weltweit tauschen derzeit regelmäßig Ihre Erfahrungen über Leben und Arbeiten in Zeiten von Corona via Videokonferenzen aus – auch die nächste Generation ist bereits gut vernetzt!
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Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmensbewertungen
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat mit einem fachlichen Hinweis zum Umgang mit der aktuellen Unsicherheit reagiert.
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Die Moore Deutschland AG ist TOP STEUERKANZLEI 2020 und erhielt das begehrte FOCUS-Siegel für den Bereich „Wirtschaftsprüfung“.
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Die neueste Ausgabe unseres Newsletters gibt Ihnen einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Bereiche (Internationales) Steuerrecht, Rechnungslegung, Digitalisierung und Wirtschaftsrecht.
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Steuer-Kurzinformation Deutschland
Unsere Steuer-Kurzinformation für Deutschland bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Stand Januar 2020.
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Doing business in Germany
Diese Broschüre von Moore Stephens Europe vermittelt Ihnen erste, grundsätzliche Informationen über unternehmerisch wichtige Gegebenheiten und Vorschriften in Deutschland.
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Meilensteinentscheidung: EuGH kippt die gewerbesteuerliche Ungleichbehandlung von Drittstaatendividenden
Der Verstoß der gewerbesteuerlichen Ungleichbehandlung von Drittstaatendividenden gegen das Unionsrecht wurde bereits lange im Schrifttum diskutiert.
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Der neue Bestätigungsvermerk – vertane Zeit?
Viel Zeit hat das IDW auf die Einführung des neuen Bestätigungsvermerkes verwandt. Die später nicht weiterverfolgten Entwürfe nicht mitgezählt, wurden letztlich 5 Prüfungsstandards entweder reformiert oder sogar neu verabschiedet.
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Neue Angabepflichten zu Nahestehenden nach ISA (E-DE) 550?
Vor kurzem verpflichtete das IDW mit IDW PS 270 n.F. bestandsgefährdete Unternehmen zu einer Anhangangabe, die das HGB nicht kennt. Nun will das IDW mit ISA (E-DE) 550 Unternehmen zu Angaben über Geschäfte mit Nahestehenden verpflichten, die das HGB wiederum so nicht vorsieht.
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Drei Monate in Südafrika
Blicke ich auf das vergangene Jahr zurück, stellt mein persönliches Highlight ganz klar mein dreimonatiger Aufenthalt im Audit-Team bei Moore Stephens in Durban/Südafrika dar.
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Die Moore App
Die schnellste Verbindung zu MOORE STEPHENS-Mitgliedern weltweit ermöglicht Ihnen unsere App, die im App Store, bei Google Play und für BlackBerry erhältlich ist.
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