Aktuelles

Weiterbildung bringt immer einen Mehrwert

„Die Schöler werden immer dömmer?“ Im Gegenteil. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) entwickeln sich heute beruflich gerne kontinuierlich weiter!

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) gibt es auch hier Möglichkeiten, die/den AN finanziell zu unterstützen, ohne dass zusätzliche Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Dabei sind, wie immer bei abgabenfreien Leistungen, ein paar Punkte zu beachten:

  • Wenn der/die AG seinen/ihren AN berufliche Fortbildungsmaßnahmen anbietet und hierfür Verträge mit qualifizierten Anbietern abschließt, dann sind diese Leistungen grundsätzlich steuer- und beitragsfrei.
    Für eventuelle Reise- und Unterbringungskosten gilt das Reisekostenrecht.

  • Auch wenn der/die AN selbst Verträge über berufliche Fortbildungsmaßnahmen abschließt, kann der/die AG die entstandenen Kosten übernehmen – wenn es sich um berufliche Fortbildungsmaßnahmen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse handelt.
    Die/der AG muss die Zusage der Kostenübernahme jedoch vor der Teilnahme erteilt haben! Auf der Originalrechnung ist zu dokumentieren, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden und die/der AG muss eine Kopie hiervon als Beleg zum Lohnkonto nehmen.
    Für die Reisekosten gilt auch wie oben das Reisekostenrecht.

Eine überlegenswerte Alternative wäre: Die/der AG steigt als Vertragspartner des Anbieters/der Anbieterin ein und wird damit selbst Rechnungsempfängerin; dann kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Die Reisekosten kann entweder die/der AG im zulässigen Umfang steuer- und beitragsfrei erstatten oder aber die/der AN macht sie in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend.

Weiterbildung bringt immer einen Mehrwert für AN und AG und bei guter Planung werden beide auch noch vom Fiskus und den Sozialkassen geschont.

„Das ist doch ein zusätzlicher Anreiz, in Fortbildungsmaßnahmen zu investieren!“ freut sich der Horst.

Wer ist Horst? Horst ist unser Mann für die vierte Dimension. Er sieht Sachverhalte nicht aus Sicht einer/eines WP oder StB, nicht aus derjenigen des Unternehmens oder der/des AG, und auch nicht aus der/des AN.
Horst ist der (ehemalige) Finanzbeamte, der Lohnsteuer-Außenprüfungen durchgeführt und vom Automobilkonzern bis zum Zirkus alle Betriebsarten gesehen – und geprüft – hat.

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