Informationen zur Überbrückungshilfe III
Der deutsche Staat unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen während der immer noch anhaltenden Corona-Pandemie. Dieser Artikel möchte die Überbrückungshilfe III in ihren Grundzügen vorstellen. Diese kann noch bis zum 31. August 2021 beantragt werden.
Antragsberechtigung
Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass in einem Monat ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 % gegenüber dem Referenzmonat 2019 vorliegt. Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen.
Höhe der Förderung
Je nach Intensität des Umsatzeinbruchs ergibt sich eine unterschiedlich hohe Förderung. Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von:
- bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
Was sind „förderfähige Fixkosten“?
Die Überbrückungshilfe III gibt einen Katalog der Kosten vor, die förderfähig sind („Fixkostenkatalog“). Dieser beinhaltet u.a. Mieten, Zinsaufwendungen, Handelsrechtliche Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 50 % des Abschreibungsbetrags, Leasingraten, Ausgaben für Instandhaltung, Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung, Grundsteuern, Lizenzgebühren und Versicherungen. Personalaufwendungen werden über einen Pauschalbetrag gefördert, der eigens zu berechnen ist. Auch Kosten für Hygienekonzepte, Investitionen in Digitalisierung und Marketing- und Werbekosten sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig.
Eigenkapitalzuschuss
Neben der Fixkostenförderung erhalten Unternehmen, die in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, einen Eigenkapitalzuschuss. Die zu betrachtenden Monate müssen hierbei nicht unmittelbar aufeinander folgen.
Die Förderhöhe ist gestaffelt: Je länger Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50ؘ% erlitten haben, desto höher fällt der Eigenkapitalzuschuss aus. Der Zuschuss wird ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs gewährt und beträgt in diesem 25 %. Im vierten Monat, in dem ein Umsatzeinbruch von mind. 50 % vorliegt, steigt der Zuschuss auf 35 % an. Bei fünf oder mehr Monaten mit entsprechendem Umsatzeinbruch steigt der Zuschuss nochmals auf 40 % an. Der Eigenkapitalzuschuss beträgt somit bis zu 40 % des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten der Ziffern 1 bis 11 des Fixkostenkatalogs erstattet bekommt.
Weitere Herausforderungen
Die Förderrichtlinien zur Überbrückungshilfe III unterliegen einem stetigen Wandel. Hinzu kommen eine Vielzahl an Wahlrechten und Sonderregelungen, welche sich maßgeblich auf die Förderbeträge auswirken können. Daneben stellt das zu beachtende komplexe Beihilferecht Antragsteller vor große Herausforderungen.
Martin Brodacki, Steuerassistent,
Sonntag & Partner