Aktuelles

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Auch wenn sich das Lieferkettengesetz noch nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (ab 2024) wendet, sind dennoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.

Unsere Mitgliedskanzlei Moore Westfalen / NAUST HUNECKE hat die wichtigsten Punkte zum LkSG in einer Sonderinformation zusammengefasst, die Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.

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Hinweis für Gesellschafter von GbRs

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen ist.

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Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.

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E-Commerce

Seit 01.01.2023 gelten neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen.

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