Aktuelles

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Auch wenn sich das Lieferkettengesetz noch nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (ab 2024) wendet, sind dennoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.

Unsere Mitgliedskanzlei Moore Westfalen / NAUST HUNECKE hat die wichtigsten Punkte zum LkSG in einer Sonderinformation zusammengefasst, die Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.

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Mit dem E-Bike radeln und dabei sparen, das freut AG und AN

Diesmal geht es um E-Bikes und die Frage: Wie können sowohl AG als auch AN Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig etwas für Klima und Fitness tun?

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Klausurtaktik für das Steuerberaterexamen 2023/2024

„Ich wäre damals froh gewesen, wenn ich vor dem Examen mehr über die Klausur-Taktik gewusst hätte“, sagt Katrin Schramm von Moore TK in Mannheim.

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Die Reform der Betriebsprüfung

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz in Kraft, das u. a. eine Modernisierung des Steuerverfahrensrechts mit sich bringt.

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