Aktuelles

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Auch wenn sich das Lieferkettengesetz noch nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (ab 2024) wendet, sind dennoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.

Unsere Mitgliedskanzlei Moore Westfalen / NAUST HUNECKE hat die wichtigsten Punkte zum LkSG in einer Sonderinformation zusammengefasst, die Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.

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NIS-2 Richtlinie

Warum wir Ihnen das Thema NIS-2-Richtlinie gerade jetzt ans Herz legen? Bis Oktober 2024 müssen alle Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

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Zum Mond und wieder zurück

Teamevents und gemeinsame sportliche Betätigung sind nicht nur gut für die eigene mentale Gesundheit, sondern helfen auch anderen.

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SFN-Zuschlag heißt das Zauberwort für AG und AN

Diesmal geht es Horst darum, wie AG ihren AN die Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht möglichst abzugsfrei zukommen lassen können.

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