Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Auch wenn sich das Lieferkettengesetz noch nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (ab 2024) wendet, sind dennoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.
Unsere Mitgliedskanzlei Moore Westfalen / NAUST HUNECKE hat die wichtigsten Punkte zum LkSG in einer Sonderinformation zusammengefasst, die Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.
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