Datenschutz

Datenschutzerklärung

Einleitung/Verschwiegenheit Mitarbeiter
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist ein wichtiger Punkt unserer täglichen Arbeit. Wir, die Moore Deutschland AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend kurz „MDAG“), möchten Sie daher an dieser Stelle über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns informieren. Grundlage dafür sind die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und andere datenschutzrechtliche Bestimmungen. Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit sowie zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.

Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen

Moore Deutschland AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lindwurmstraße 114
80337 München

Tel:       +49 211 261308-22
E-Mail:  info@moore-germany.com

Personenbezogene Daten
Diese Datenschutzerklärung gilt  für die Verarbeitung Ihrer personenbezogene Daten. Dies sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu zählen beispielsweise Angaben wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer aber auch Nutzungsdaten wie die IP-Adresse.

Nutzung, Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Datenerhebung bei Besuch unserer Webseite

Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, erheben wir gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO nur die personenbezogenen Daten von Ihnen, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt, die technisch zur Darstellung unserer Website auf Ihrem Rechner erforderlich sind und die Stabilität und Sicherheit der Website sicherstellen, nämlich:

– Datum und Uhrzeit des Aufrufs
– Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
– die konkret aufgerufene Website bzw. Subsite
– den http-Statuscode
– die jeweils übertragene Datenmenge
– Ihre IP-Adresse
– welchen Browser in welcher Version Sie nutzen
– welches Betriebssystem in welcher Version Sie nutzen
– Sprache des Betriebssystems.

Unser berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der genannten Daten liegt in der Sicherstellung der korrekten Darstellung und der Gewährleistung der Stabilität und Sicherheit der Webseite. Diese Daten werden unmittelbar nach Ablauf des Besuchs der Website gelöscht.

Nutzung, Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Datenerhebung im Zusammenhang mit der Kontaktaufnahme mit Ihnen

Soweit Sie mit uns in Kontakt treten und Sie uns hierbei personenbezogene Daten mitteilen, werden diese von uns verarbeitet. In diesem Fall verarbeiten wir folgende Informationen (soweit von Ihnen angegeben):

– Anrede, Titel, Vorname, Nachname
– Firma
– Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer)
– Ggf. weitere mitgeteilte Informationen, wie etwa Ihren Berufsstand, Ihren Familienstand oder Ihre Ausbildung.

Wir verarbeiten diese Daten um Sie als Kontakt zu führen, Ihre Fragen zu beantworten und ggf., um Sie im Rahmen unserer Marketingmaßnahmen zu kontaktieren.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Sie mit uns im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages in Kontakt treten. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, wobei unsere berechtigten Interessen aus den oben genannten Zwecken folgen.

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang, sobald diese für die Zwecke, für welche Sie erhoben worden sind, nicht mehr erforderlich sind. Im Rahmen der Vertragsabwicklung ist dies beispielsweise nach vollständiger Vertragsabwicklung und dem Ablauf der Fristen, binnen derer wir Ihre Daten noch zur Durchsetzung und Abwehr etwaiger zivilrechtlicher Ansprüche aus dem Kontakt mit Ihnen benötigen, der Fall, d.h. bis zum Ablauf des Jahres, das dem Eintritt der Verjährung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche folgt bzw. nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Nutzung, Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer der Datenerhebung im Zusammenhang mit Bewerbungen

Wenn Sie sich bei uns auf eine Stelle bewerben, verarbeiten wir folgende Informationen (soweit von Ihnen angegeben):

– Anrede, Titel, Vorname, Nachname
– Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer)
– Qualifikationsunterlagen (insb. Zeugnisse und im Lebenslauf enthaltene Informationen)
– Gehaltsvorstellungen
– den Bewerbungsunterlagen beigefügte Fotos
– sonstige Informationen, die Sie den Bewerbungsunterlagen beigefügt haben.

Übermittlung an Dritte

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern dies nicht erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten daher nur weiter, wenn:

  • Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihre ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt haben;
  • dies zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich ist;
  • wir gesetzlich verpflichtet sind, Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit c. DSGVO weiterzugeben, bspw. an Behörden oder andere staatliche Institutionen im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten oder aufgrund gerichtlicher Entscheidungen;
  • die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist, bspw. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

Darüber hinaus bedienen wir uns in bestimmten Bereichen der Unterstützung externer Dienstleister, sogenannter Auftragsverarbeiter, an welche wir Ihre Daten weitergeben. Die Auftragsverarbeiter dürfen Ihre Daten nur zu den von uns vorgegebenen Zwecken verwenden, sind sorgfältig ausgesucht und werden regelmäßig von uns überprüft, um den Schutz Ihrer Daten zu gewährleisten. Wir haben mit allen Dienstleistern einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen und die Dienstleister verarbeiten Ihre Daten ausschließlich aufgrund unserer Weisungen.

Zu den von uns eingesetzten Dienstleistern zählen beispielsweise Hosting-Dienstleister.

Daten von Kindern und Jugendlichen

Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern wissentlich keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn im Zuge der Erbringung durch die Erziehungsberechtigten beauftragter Dienstleistungen.

Sicherheitsmaßnahmen

Zum Schutz Ihrer bei uns vorgehaltenen personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch haben wir umfangreiche technische und betriebliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Unsere Sicherheitsverfahren zum Schutz gegen Beschädigungen, Zerstörung oder den unberechtigten Zugriff werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.

Links

Diese Website verfügt über Links zu externen Seiten. Wenn Sie diese Links anklicken, wird Ihre IP-Adresse in den meisten Fällen von der jeweiligen Website protokolliert. Diese Datenschutzerklärung gilt nur für diese Website und nicht für Websites Dritter.

Ihre Rechte

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen

  • erhalten Sie ohne Angabe von Gründen kostenfrei Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
  • können Sie Ihre bei uns erhobenen Daten berichtigen oder löschen lassen, sowie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen (Art. 16, Art. 17, Art. 18). Im Falle, dass einer Löschung Ihrer Daten uns treffende Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden Ihre Daten nicht gelöscht, jedoch für weiteren Gebrauch gesperrt (Art. 17, 18 DSGVO);
  • können Sie verlangen, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit dies technisch möglich ist („Recht auf Datenübertragung“, Art. 20 DSGVO);
  • können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e) oder f) erfolgt, Widerspruch einlegen (Art. 21 DSGVO). Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nach Ihrem Widerspruch nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen;
  • können Sie eine uns z.B. im Rahmen einer Auftragserteilung erteilte Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ohne Angaben von Gründen widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), ohne dass hierdurch die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung berührt wird.

Wenn Sie Ihre Rechte uns gegenüber ausüben möchten, können Sie sich beispielsweise an die E-Mail-Adresse info@moore-germany.com oder die Telefonnummer +49 211 261308-22 wenden.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei der   zuständigen Datenschutzbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren (art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist in der Regel die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsorts oder der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes Bayern, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach

Wir stehen Ihnen jederzeit gern für weitergehende Fragen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung.

Cookies und Plugins

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Fragen und Erreichbarkeit

Sollten Sie anderweitige Fragen oder auch Anregungen zum Datenschutz haben, nutzen Sie bitte unsere oben stehenden Kontaktinformationen des Verantwortlichen.

Stand Mai 2023

Kontaktieren Sie uns!

Moore Deutschland AG
+49 211 261308-22

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19. September 2024

NIS-2 Richtlinie

Warum wir Ihnen das Thema NIS-2-Richtlinie gerade jetzt ans Herz legen? Bis Oktober 2024 müssen alle Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.


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10. September 2024

Zum Mond und wieder zurück

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ESG und Risikomanagement

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Moore Werkstudenten

Sommerzeit ist für viele Studierende Ferienjobzeit. Es geht aber auch steuerlich – und erholungstechnisch – geschickter.


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e-Rechnungspflicht

Ist Ihr Unternehmen fit für die eRechnungspflicht?


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27. Mai 2024

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14. Mai 2024

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08. Mai 2024

Weiterbildung bringt immer einen Mehrwert

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30. April 2024

Neue verbindliche IIA Standards für die interne Revision ab 2025

Unser RAS-Team hat einen spannenden Blogbeitrag verfasst:


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14. März 2024

Steuer- und beitragsfreie Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge durch den AG

Horst erläutert welche Freibeträge und Zuschüsse AG nutzen können.


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08. März 2024

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Alles Gute zum Weltfrauentag!


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22. Februar 2024

Der Moore ID-Kompass

Sie haben es bestimmt schon gehört oder gelesen: Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer.


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06. Februar 2024

Gemeinsam kommen wir bis zum Mond

Die Moore Mitgliedskanzleien wollen sportlich bis zum Mond kommen – und das für einen guten Zweck.


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31. Januar 2024

Tipps zum Thema „Berufsbekleidung“

Diesmal geht Horst der Frage nach, welche Kosten für Arbeitskleidung vom AG steuerfrei übernommen werden können.


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31. Januar 2024

Wir sind Moore

Die Menschen, die bei uns für Sie arbeiten, sind so einzigartig, dass wir keine Stock-Fotos für unsere neue Broschüre verwendet haben.


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22. Januar 2024

Richtungsweisendes BFH-Urteil

Zwei unserer Mitgliedskanzleien waren 2023 an einem sehr praxisrelevanten Fall vor dem Bundesfinanzhof beteiligt.


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13. Dezember 2023

Ehrenamt ist freiwillig, muss aber nicht umsonst geleistet werden

Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Den meisten guten Geistern ist gar nicht bewusst, dass der Staat dieses Engagement mit Freibeträgen unterstützt.


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29. November 2023

Aufmerksamkeiten und Geschenke, über die sich AG und AN freuen

Nicht nur an Weihnachten freuen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) über Zuwendungen. Der Horst erklärt, welche abgabenfreien Möglichkeiten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern (AG) zur Verfügung stehen.


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22. November 2023

Willkommen neues RAS-Team!

Das international renommierte Risk Advisory Services (RAS) Team von RSM stärkt seit 1. Oktober 2023 unsere deutsche Mitgliedskanzlei Moore BRL


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14. November 2023

Der Betriebsprüfer kommt. Was nun?

Diesmal geht es um Betriebsprüfungen. Der Betriebsprüfer hat sich bei Ihnen „angemeldet“ und was nun? Der Horst hat auch den ein oder anderen guten Hinweis aus seinem Erfahrungsschatz als ehemaliger Finanzbeamter zu diesem Thema für Sie, damit nichts schiefgehen kann.


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15. Juni 2023

Mit dem E-Bike radeln und dabei sparen, das freut AG und AN

Diesmal geht es um E-Bikes und die Frage: Wie können sowohl AG als auch AN Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig etwas für Klima und Fitness tun?


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31. Mai 2023

Klausurtaktik für das Steuerberaterexamen 2023/2024

„Ich wäre damals froh gewesen, wenn ich vor dem Examen mehr über die Klausur-Taktik gewusst hätte“, sagt Katrin Schramm von Moore TK in Mannheim.


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29. Mai 2023

Die Reform der Betriebsprüfung

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz in Kraft, das u. a. eine Modernisierung des Steuerverfahrensrechts mit sich bringt.


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08. Mai 2023

Gut zu wissen: Schlussabrechnung über prüfende Dritte

Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer sind und Coronahilfen bezogen haben, die über sog. prüfende Dritte beantragt wurden, dann muss auch die Endabrechnung durch diesen prüfenden Dritten eingereicht werden.


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04. Mai 2023

Mit dem neuen Deutschlandticket als Jobticket können AG und AN quasi im Vorbeifahren sparen

Wie können sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) Steuern und Sozialabgaben beim Erwerb des neuen Tickets für den ÖPNV sparen?


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20. April 2023

Cybersecurity – Wie sicher ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Wie (cyber-)sicher ist Ihr Unternehmen aufgestellt?
Der Bedrohung von Hackerangriffen und anderen Sicherheitsvorfällen sind nicht nur große Organisationen ausgesetzt.


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19. April 2023

Am Mittagessen sollten AG und AN nicht sparen – können es aber trotzdem!

Horst erklärt ein Modell des Essenszuschusses, das sowohl für Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen (AG) als auch für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen (AN) interessant ist.


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03. April 2023

Zum vierten Mal in Folge TOP!

Die Moore Deutschland AG freut sich, auch in diesem Jahr für den Bereich Wirtschaftsprüfung das begehrte Siegel TOP STEUERKANZLEI führen zu dürfen.


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09. März 2023

Hinweis für Gesellschafter von GbRs

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen ist.


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16. Februar 2023

Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.


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14. Februar 2023

E-Commerce

Seit 01.01.2023 gelten neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen.


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26. Januar 2023

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Statistik zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021 veröffentlicht.


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24. Januar 2023

Herzlich willkommen neues OWL-Team!

Unsere Mitgliedskanzleien BRL (Hamburg) und Mader & Peters (Bielefeld) haben sich zum Jahresbeginn zusammengeschlossen.


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08. Dezember 2022

Steuererleichterungen für den Betrieb von PV-Anlagen

Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sind ab 2023 deutliche Steuererleichterungen geplant.


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01. Dezember 2022

Moore Transfer Pricing Boot Camp 2022

Am 28. und 29. November 2022 fand das Moore „Transfer Pricing Boot Camp“ in Berlin statt.


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23. November 2022

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.


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27. Oktober 2022

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.


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16. Oktober 2022

Moore Global Tax Conference in New York (19.-21.10.2022)

„Waren Sie schon einmal auf einer internationalen Moore-Konferenz?“ Das ist eine der Fragen, die uns die Steuerspezialistinnen und -spezialisten von fünf deutschen Moore-Mitgliedskanzleien im Vorfeld der Moore Global International Tax Conference in New York beantwortet haben.


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12. Oktober 2022

Schlussabrechnung Coronahilfen – Deadline verlängert bis 30.06.2023

Nach zwei Jahren Laufzeit endeten am 30. Juni 2022 die Überbrückungshilfen. Nun sind alle Empfänger verpflichtet, bis 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einzureichen.

Was müssen Sie hier beachten? Was ist wichtig?


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17. Mai 2022

Firmenfeiern und Bewirtungen

Welchen Einfluss hat die Art der Veranstaltung, der Teilnehmerkreis und eine gute Dokumentation auf die steuerlichen Folgen?


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04. April 2022

Wir haben den Hattrick geschafft!

Im Bereich Wirtschaftsprüfung erhielt die Moore Deutschland AG erneut – und das bedeutet zum dritten Mal in Folge (!) – das begehrte Siegel TOP STEUERKANZLEI.


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24. März 2022

Mietzahlungspflicht bei Corona bedingter Schließung – Urteil des BGH

Bin ich als Mieter von gewerblich genutzten Räumen bei Corona bedingter Schließung zu vollständigen Mietzahlungen verpflichtet?


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17. Dezember 2021

Moore Deutschland AG goes Social Media

Die Moore Deutschland AG ist ab Montag, 20.12.2021, auf Facebook und LinkedIn vertreten. Damit vernetzen sich die unabhängigen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte der 12 Mitgliedskanzleien bundesweit erstmals auch in den sozialen Medien.


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02. Juni 2021

Die Unternehmensbesteuerung im Lichte der aktuellen Gesetzgebung – Der Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG)

Das geplante Optionsmodell zielt auf die Beseitigung der Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung sowie auf die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Personenhandelsgesellschaften ab.


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27. Mai 2021

Reform der Grunderwerbsteuer – Ende des RETT-Blocker Modells

Zum 01.07.2021 wird das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft treten.


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12. Mai 2021

Informationen zur Überbrückungshilfe III

Dieser Artikel stellt die Überbrückungshilfe III, mittels der Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler aller Branchen in der Pandemie unterstützt werden sollen, in ihren Grundzügen vor.


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20. April 2021

Corona-Newsletter N° 3_2021

Hier informieren wir Sie über die wesentlichsten Maßnahmen und Informationen von Bund und Ländern.


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06. April 2021

Moore Deutschland ist TOP!

Die Moore Deutschland AG wurde 2021 erneut als TOP STEUERKANZLEI ausgezeichnet und erhielt das begehrte Siegel für den Bereich „Wirtschaftsprüfung“.


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24. Februar 2021

DACHIF Broschüren (Nr. 2)

Unsere DACHIF-Broschüren erscheinen als Zusammenarbeit von Moore Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich.


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18. Februar 2021

Steuer-Kurzinformation für Deutschland

Unsere Steuer-Kurzinformation für Deutschland bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Stand Januar 2021.


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04. Februar 2021

Informationen zum Brexit

In der vorliegenden Brexit-Information fassen wir die wichtigsten Änderungen kurz für Sie zusammen.


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02. Dezember 2020

DACHIF-Broschüren (Nr. 1)

Unsere DACHIF-Broschüren erscheinen als Zusammenarbeit von Moore Mitgliedskanzleien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Frankreich.


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08. Oktober 2020

Neue Transfer Pricing Broschüre zur Restgewinnaufteilungsmethode

Bislang war die Anwendung der Restgewinnaufteilungsmethode in Zentraleuropa, besonders aber in Deutschland, selten und eher ungewöhnlich. Dabei bietet sie einige Vorteile als Lösungsansatz.


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04. Juni 2020

Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch bei Moore – auch in der nächsten Generation

Nicht nur die Managing Partner Europas und weltweit tauschen derzeit regelmäßig Ihre Erfahrungen über Leben und Arbeiten in Zeiten von Corona via Videokonferenzen aus – auch die nächste Generation ist bereits gut vernetzt!


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20. April 2020

Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmensbewertungen

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat mit einem fachlichen Hinweis zum Umgang mit der aktuellen Unsicherheit reagiert.


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06. April 2020

Moore Deutschland ist TOP!

Die Moore Deutschland AG ist TOP STEUERKANZLEI 2020 und erhielt das begehrte FOCUS-Siegel für den Bereich „Wirtschaftsprüfung“.


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10. März 2020

MO(O)RE NEWS

Die neueste Ausgabe unseres Newsletters gibt Ihnen einen Einblick in die jüngsten Entwicklungen der Bereiche (Internationales) Steuerrecht, Rechnungslegung, Digitalisierung und Wirtschaftsrecht.


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22. Januar 2020

Steuer-Kurzinformation Deutschland

Unsere Steuer-Kurzinformation für Deutschland bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Steuer- und Sozialversicherungsrecht, Stand Januar 2020.


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03. Juni 2019

Doing business in Germany

Diese Broschüre von Moore Stephens Europe vermittelt Ihnen erste, grundsätzliche Informationen über unternehmerisch wichtige Gegebenheiten und Vorschriften in Deutschland.


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16. Mai 2019

Meilensteinentscheidung: EuGH kippt die gewerbesteuerliche Ungleichbehandlung von Drittstaatendividenden

Der Verstoß der gewerbesteuerlichen Ungleichbehandlung von Drittstaatendividenden gegen das Unionsrecht wurde bereits lange im Schrifttum diskutiert.


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17. April 2019

Der neue Bestätigungsvermerk – vertane Zeit?

Viel Zeit hat das IDW auf die Einführung des neuen Bestätigungsvermerkes verwandt. Die später nicht weiterverfolgten Entwürfe nicht mitgezählt, wurden letztlich 5 Prüfungsstandards entweder reformiert oder sogar neu verabschiedet.


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14. Februar 2019

BREXIT-Rettungsschirme im deutschen Steuer- und Umwandlungsrecht

Der Entwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes und das Vierte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes


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28. Januar 2019

Neue Angabepflichten zu Nahestehenden nach ISA (E-DE) 550?

Vor kurzem verpflichtete das IDW mit IDW PS 270 n.F. bestandsgefährdete Unternehmen zu einer Anhangangabe, die das HGB nicht kennt. Nun will das IDW mit ISA (E-DE) 550 Unternehmen zu Angaben über Geschäfte mit Nahestehenden verpflichten, die das HGB wiederum so nicht vorsieht.


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11. März 2017

Drei Monate in Südafrika

Blicke ich auf das vergangene Jahr zurück, stellt mein persönliches Highlight ganz klar mein dreimonatiger Aufenthalt im Audit-Team bei Moore Stephens in Durban/Südafrika dar.


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08. März 2017

Die Moore App

Die schnellste Verbindung zu MOORE STEPHENS-Mitgliedern weltweit ermöglicht Ihnen unsere App, die im App Store, bei Google Play und für BlackBerry erhältlich ist.


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