Aktuelles

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.

Es verpflichtet Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Einführung einer Meldeplattform für die anonyme Abgabe von Hinweisen.
Ziel ist es, den Schutz von Hinweisgebern sowie den von den höchst vertraulichen Informationen betroffenen Personen zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihnen durch die Veröffentlichung ihrer Hinweise keine Nachteile drohen.

Unabhängig von der anstehenden gesetzlichen Verpflichtung bietet ein Hinweisgebersystem auch weitere Vorteile für Organisationen:
• Unterstützung der internen Qualitätssicherung durch konkrete Hinweise auf fehlerhafte Prozesse oder unzureichende Leistungen.
• Vermeidung von Image- und Reputationsschäden, da Hinweise zunächst intern angesprochen und diskutiert werden können, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen.
• Erzielung einer präventiven Wirkung zur Reduzierung von Pflichtverletzungen, da nun ein erhöhtes Risiko besteht, dass diese gemeldet werden können.

Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes durch ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem ermöglicht eine vertrauliche und verschlüsselte Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Hinweisgeberbearbeiter – unter Wahrung der Anonymität.

Mit der Einrichtung des Hinweisgebersystems erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht und schaffen überdies auch Vertrauen in die interne Meldestelle. So können Verstöße zuerst intern angesprochen werden, bevor diese den Weg in die Öffentlichkeit finden und so möglicherweise enorme Imageschäden verursachen. Kritische Sachverhalte können intern geklärt und proaktiv gelöst werden.

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