Firmenfeiern und Bewirtungen
Welchen Einfluss haben die Art der Veranstaltung, der Teilnehmerkreis und eine gute Dokumentation auf die steuerlichen Folgen?
2015 wurde die ursprüngliche Freigrenze für Betriebsveranstaltungen von 110 Euro in einen Freibetrag umgewandelt.
Der Vorteil: Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr; für virtuelle Events gelten die gleichen Regelungen wie in der analogen Welt. Bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze ist eine Pauschalbesteuerung des Restbetrags mit 25% möglich. Die Steuerzahlungen fallen beim Überschreiten dieser Grenze also kleiner aus.
Der Nachteil: Alle Zusatzkosten rund um die Feier rücken in die Betrachtung der geldwerten Vorteile.
Worauf zu achten ist und wann eine Betriebsveranstaltung überhaupt als solche gilt, hat unsere Mitgliedskanzlei in Frankfurt in einem Informationsschreiben (Download) zusammengefasst.
Gut zu wissen: Wer seinen Mitarbeitenden anstatt einer Feier lieber Präsente als Dankeschön überreichen möchte, der sollte unbedingt die hier geltenden Freigrenzen von 60 Euro (Geschenke aus besonderem persönlichem Anlass) und 40 Euro (Sachgeschenke) beachten. Der Freibetrag für Veranstalten kann für Präsente an die Belegschaft nicht herangezogen werden. Sachzuwendungen werden bei Überschreiten der Grenze in voller Höhe lohnsteuer- und auch beitragspflichtig.
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