Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige
Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.
Mit dieser Verpflichtung soll die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland sichergestellt werden.
Die Meldung muss im Rahmen der Steuererklärung erfolgen, jedoch spätestens bis zum 28. Februar 2023.
Wer ist ein inländischer Steuerpflichtiger und welche Arten von Transaktionen müssen gemeldet werden?
Das International Team unserer Mitgliedskanzlei in Augsburg, SONNTAG, hat zu diesem Thema einen Newsletter erstellt, den Sie HIER in deutscher und HIER in englischer Sprache abrufen können.
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