Aktuelles

Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.

Mit dieser Verpflichtung soll die Besteuerung von Einkünften aus dem Ausland sichergestellt werden.

Die Meldung muss im Rahmen der Steuererklärung erfolgen, jedoch spätestens bis zum 28. Februar 2023.

Wer ist ein inländischer Steuerpflichtiger und welche Arten von Transaktionen müssen gemeldet werden?

Das International Team unserer Mitgliedskanzlei in Augsburg, SONNTAG, hat zu diesem Thema einen Newsletter erstellt, den Sie HIER in deutscher und HIER in englischer Sprache abrufen können.

Zurück

Mit dem E-Bike radeln und dabei sparen, das freut AG und AN

Diesmal geht es um E-Bikes und die Frage: Wie können sowohl AG als auch AN Steuern und Sozialabgaben sparen und gleichzeitig etwas für Klima und Fitness tun?

Zum Artikel

Klausurtaktik für das Steuerberaterexamen 2023/2024

„Ich wäre damals froh gewesen, wenn ich vor dem Examen mehr über die Klausur-Taktik gewusst hätte“, sagt Katrin Schramm von Moore TK in Mannheim.

Zum Artikel

Die Reform der Betriebsprüfung

Seit 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz in Kraft, das u. a. eine Modernisierung des Steuerverfahrensrechts mit sich bringt.

Zum Artikel