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Neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen ab dem 01.01.2023

Mit Umsetzung der sog. DAC7-Richtlinie (EU) 2021/514 durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gelten seit dem 01.01.2023 für Betreiber erweiterte Aufzeichnungs- und neue Meldepflichten für Bestellungen und Buchungen über digitale Plattformen.

Charlotte Geiger und Eileen Danner, beide als Rechtsanwältinnen und Steuerberaterinnen in unserer Augsburger Mitgliedskanzlei SONNTAG tätig, haben die wichtigsten Informationen in einem PDF- Newsletter für Sie zusammengefasst.

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Hinweis für Gesellschafter von GbRs

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen ist.

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Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.

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Seit 01.01.2023 gelten neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen.

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