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Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Statistik zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021 veröffentlicht. Die Zahlen sprechen für sich:

  • 50.000 Steuerstrafverfahren wurden insgesamt bundesweit bearbeitet.

  • 3.800 Bußgeldverfahren wurden abgeschlossen; hierbei wurden
  • 56 Mio. Euro Bußgelder festgesetzt.

  • 32.000 Steuerfahndungsfälle wurden bundesweit erledigt; hierbei wurden
  • 2,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen festgestellt und
  • 1.293 Jahre Freiheitsstrafen verhängt.

Um „erwischt“ zu werden, muss übrigens keine vollendete Steuerhinterziehung vorliegen: Bußgelder werden unter anderem auch bei leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuergefährdung verhängt.

Eher empfiehlt sich – natürlich neben korrekten Angaben in der Steuererklärung – eine professionelle Prüfung der von den Finanzämtern erlassenen Steuerbescheide. Hier waren nämlich über 63 % aller Einsprüche erfolgreich.

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Hinweis für Gesellschafter von GbRs

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen ist.

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Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.

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E-Commerce

Seit 01.01.2023 gelten neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen.

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