Aktuelles

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Statistik zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021 veröffentlicht. Die Zahlen sprechen für sich:

  • 50.000 Steuerstrafverfahren wurden insgesamt bundesweit bearbeitet.

  • 3.800 Bußgeldverfahren wurden abgeschlossen; hierbei wurden
  • 56 Mio. Euro Bußgelder festgesetzt.

  • 32.000 Steuerfahndungsfälle wurden bundesweit erledigt; hierbei wurden
  • 2,2 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen festgestellt und
  • 1.293 Jahre Freiheitsstrafen verhängt.

Um „erwischt“ zu werden, muss übrigens keine vollendete Steuerhinterziehung vorliegen: Bußgelder werden unter anderem auch bei leichtfertiger Steuerverkürzung und Steuergefährdung verhängt.

Eher empfiehlt sich – natürlich neben korrekten Angaben in der Steuererklärung – eine professionelle Prüfung der von den Finanzämtern erlassenen Steuerbescheide. Hier waren nämlich über 63 % aller Einsprüche erfolgreich.

Zurück

NIS-2 Richtlinie

Warum wir Ihnen das Thema NIS-2-Richtlinie gerade jetzt ans Herz legen? Bis Oktober 2024 müssen alle Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Zum Artikel

Zum Mond und wieder zurück

Teamevents und gemeinsame sportliche Betätigung sind nicht nur gut für die eigene mentale Gesundheit, sondern helfen auch anderen.

Zum Artikel

SFN-Zuschlag heißt das Zauberwort für AG und AN

Diesmal geht es Horst darum, wie AG ihren AN die Zuschläge für Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht möglichst abzugsfrei zukommen lassen können.

Zum Artikel