e-Rechnungspflicht
Bereits ab Januar 2025 müssen Sie Eingangsrechnungen im eRechnungsformat zumindest empfangen und verarbeiten können.
Die neue Pflicht zur eRechnung in Deutschland gilt für alle inländischen Lieferungen und Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen bzw. inländischen Betriebstätten und muss also auch von Kleinunternehmern beachtet werden.
Ausgenommen sind ab dann lediglich Rechnungen an Privatpersonen und andere Nicht-Unternehmer sowie Kleinbetragsrechnungen bis zu € 250 und Fahrausweise.
Eine eRechnung ist nicht einfach nur eine Rechnung, die als E-Mail versendet werden kann, also ein PDF, ein Scan oder ähnliches Format.
Eine eRechnung muss die Vorgaben der EU CEN Norm 16931 (Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014) erfüllen – und zwar von der Ausstellung über die Übermittlung, den Empfang und die elektronische Verarbeitung. ZuGFeRD oder XRechnung zum Beispiel wären zulässige Formate.
Wenn Sie sich hierzu gründlicher informieren wollen, dann empfehlen wir Ihnen den ausführlichen Artikel zur eRechnung von Charlotte Geiger, Partnerin unserer Moore Mitgliedskanzlei SONNTAG in Augsburg.
Charlotte Geiger
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