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Unsere Philosophie

Wir reden nicht lange, wir empfehlen Ihnen Lösungen.

Ihr Firmenwachstum zu fördern, ist unser Ziel. Deshalb sehen wir unsere Aufgabe in einer Beratungstätigkeit, die vordenkt, Anstöße gibt und auch Türen öffnen kann. Dabei legen wir großen Wert auf Vertrauen, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und menschliche Glaubwürdigkeit.

Wir suchen nach Lösungen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen auch langfristig passen, und bereiten diese kurz und verständlich für Sie auf. Dabei arbeiten wir schnell und pragmatisch und sind in dringenden Fällen auch noch nach Feierabend für Sie erreichbar.

Nur ein Ansprechpartner weltweit – auch das gehört zu unseren Grundsätzen. Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen und in jedem Land der Welt den gleichen guten Service bieten.

Wir denken global und beraten lokal.

Ihr Moore-Partner kann mehr für Sie tun, als Sie ihm als lokale Kanzlei auf den ersten Blick zutrauen, denn er hat 34.000 gut ausgebildete Kollegen in der ganzen Welt, die zu seinem Erfolg beitragen. Sein großer Vorteil aber ist die regionale Verbundenheit. Er kennt Ihren Finanzbeamten und Ihre Gegebenheiten vor Ort.

Wir sind immer so groß, wie Sie uns brauchen.

Das ist der Vorteil unseres Netzwerks: Brauchen wir den Rat eines Spezialisten, holen wir einen Spezialisten ins Boot – ganz gleich, wo auf der Welt er zu finden ist. Viele unserer Mitarbeiter sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Wir kennen uns untereinander und sprechen uns gegenseitig weltweite persönliche Empfehlungen aus.

Auf diese Weise kommt es auch zu unserem ungewöhnlich breiten Branchen- und Spezialwissen. Aus unseren Reihen kommen Spezialisten für IFRS, US-GAAP, internationale Verrechnungspreise, Unternehmensbewertung, IT-Systemprüfungen, Fachberater für internationales Steuerrecht und Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.).

Qualität muss sein.

Sie erwarten von uns Dienstleistungen und Empfehlungen, die Sie weiter bringen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, legen wir großen Wert auf eine fundierte Ausbildung und die kontinuierliche Fortbildung unserer Mitarbeiter, sowohl im Inland als auch im Ausland. Viele unserer Mitarbeiter und Referenten haben internationale Erfahrung oder verfügen über eine zusätzliche Qualifikation in einem oder mehreren Bereichen. Einheitliche Prüfungsansätze und Arbeitspapiere für Standardprüfungen, aber auch Peer Reviews und Interne Nachschauen sichern unseren hohen Qualitätsstandard.

Ihr Ansprechpartner

Dunja Krug
Alliance Management
+49 211 261308-22

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Aktuelle Nachrichten

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03. April 2023

Zum vierten Mal in Folge TOP!

Die Moore Deutschland AG freut sich, auch in diesem Jahr für den Bereich Wirtschaftsprüfung das begehrte Siegel TOP STEUERKANZLEI führen zu dürfen.

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09. März 2023

Hinweis für Gesellschafter von GbRs

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits im Jahr 2021 beschlossen, dass zum 01.01.2024 ein Gesellschaftsregister einzuführen ist.

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16. Februar 2023

Stichtag 28. Februar: Meldepflicht für inländische Steuerpflichtige

Inländische Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihrem Finanzamt Sachverhalte mit Auslandsbezug zu melden.

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14. Februar 2023

E-Commerce

Seit 01.01.2023 gelten neue Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen.

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26. Januar 2023

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Statistik zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2021 veröffentlicht.

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24. Januar 2023

Herzlich willkommen neues OWL-Team!

Unsere Mitgliedskanzleien BRL (Hamburg) und Mader & Peters (Bielefeld) haben sich zum Jahresbeginn zusammengeschlossen.

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08. Dezember 2022

Steuererleichterungen für den Betrieb von PV-Anlagen

Für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sind ab 2023 deutliche Steuererleichterungen geplant.

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01. Dezember 2022

Moore Transfer Pricing Boot Camp 2022

Am 28. und 29. November 2022 fand das Moore „Transfer Pricing Boot Camp“ in Berlin statt.

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23. November 2022

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.

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27. Oktober 2022

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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