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So kommen AN noch gesünder ins neue Jahr

Passend zur weihnachtlichen Schlemmerzeit hat sich Horst Gedanken um die Fitness und Gesundheit von Mitarbeitenden gemacht.

Spätestens an Neujahr spüren viele Menschen, dass die Feiertage ihre Spuren hinterlassen haben und fassen gute Vorsätze. Das ist eine tolle Gelegenheit für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG), ihre Mitarbeitenden aktiv bei der Erhaltung ihrer Gesundheit zu unterstützen.

Finanzverwaltung und Sozialversicherung fördern gleich zwei schöne Möglichkeiten des/der AG, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) Gutes zu tun:

  • Der Besuch von Fitnessstudios
    Die/der AG kann den Besuch von Fitnessstudios bis zur Höhe von monatlich € 50,00 übernehmen (Sachbezugsfreigrenze). Voraussetzung dafür ist, dass es keine weiteren Sachbezüge, die unter die sogenannte Sachbezugsfreigrenze fallen, gibt. Sonst reduziert sich der Zuschuss bis zum Maximalbetrag von € 50,00/Monat.
    Diese vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse sind steuer- und beitragsfrei.

  • Kurse zur Förderung der Gesundheit
    Zusätzlich zu den Beiträgen für Fitnessstudios gibt es noch die Möglichkeit im Rahmen der Gesundheitsförderung bestimmte Kurse zur Förderung der Gesundheit von AN zu bezuschussen.
    Hierbei handelt es sich um Kurse, die von den Krankenkassen oder der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind oder um Kurse, die den Vorgaben des Leitfadens Prävention genügen.
    In diesem Bereich gibt es viele Anbieter und es ist für jeden Bedarf etwas dabei. Die Anbieter stellen in der Regel auch Bescheinigungen aus, um nachzuweisen, dass ihre Kurse den Anforderungen entsprechen.
    Die Teilnahme an solchen Kurse kann jährlich mit € 600 steuer- und abgabenfrei vom AG unterstützt werden.

„Da fällt es allen Beteiligten doch gleich viel leichter, etwas für die Gesundheit zu tun“, freut sich der Horst.

Wer ist Horst? Horst ist unser Mann für die vierte Dimension. Er sieht Sachverhalte nicht aus Sicht einer/eines WP oder StB, nicht aus derjenigen des Unternehmens oder der/des AG, und auch nicht aus der/des AN.
Horst ist der (ehemalige) Finanzbeamte, der Lohnsteuer-Außenprüfungen durchgeführt und vom Automobilkonzern bis zum Zirkus alle Betriebsarten gesehen – und geprüft – hat.

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