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Erholungsbeihilfe

Spätestens zu Beginn des Sommers fragen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN), ob sie genügend Geld für entsprechende Unternehmungen zur Seite gelegt haben. Deshalb hat Horst überlegt, welche steuerbegünstigten Möglichkeiten es hier gibt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) können nämlich durchaus steuerbegünstigt etwas zur Urlaubskasse ihrer AN beitragen, indem sie eine sogenannte Erholungsbeihilfe auszahlen.

Der große Vorteil: Die/der AG versteuert diese Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % und für die/den AN fallen, anders als zum Beispiel beim Urlaubsgeld, weder Steuern noch Sozialabgaben an.

Die/der AG kann allen seinen/ihren Mitarbeitenden diese freiwillige Zuwendung zukommen lassen, egal, ob es sich um Festangestellte, Teilzeit- oder Vollzeitarbeitende, Werkstudenten oder Minijobberinnen handelt. Und nicht nur dem/der eigenen AN kann der/die AG eine Erholungsbeihilfe gewähren, sondern auch deren/dessen Familien – also dem Ehepartner und den Kindern: Für jeden/jede AN können bis zu € 156, für dessen/deren Ehegatten bis zu € 104 und für jedes Kind jeweils maximal € 52 steuerbegünstigt gezahlt werden.

Einzige Bedingung: Die Erholungsbeihilfe ist zweckgebunden zu verwenden und muss daher innerhalb von 3 Monaten vor und nach der Zahlung ausgegeben, bzw. angetreten werden. Der/die AG muss entsprechende Nachweise des/der AN (Übernachtungsrechnung, Eintrittskarten, Wellnessbehandlungen oder Ferienhausbuchungsbeleg) zu den Lohnunterlagen nehmen.

„Freiwillige Leistungen mit geringen Nebenkosten auf der einen und erholte, zufriedene Mitarbeiter auf der anderen Seite – das ist die beste Urlaubsplanung!“ freut sich der Horst.

Wer ist Horst? Horst ist unser Mann für die vierte Dimension. Er sieht Sachverhalte nicht aus Sicht einer/eines WP oder StB, nicht aus derjenigen des Unternehmens oder der/des AG, und auch nicht aus der/des AN.
Horst ist der (ehemalige) Finanzbeamte, der Lohnsteuer-Außenprüfungen durchgeführt und vom Automobilkonzern bis zum Zirkus alle Betriebsarten gesehen – und geprüft – hat.

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