Aktuelles

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt.
Auch wenn sich das Lieferkettengesetz noch nicht direkt an Unternehmen mit weniger als 3000 bzw. 1000 Mitarbeitern (ab 2024) wendet, sind dennoch gerade kleinere und mittlere Unternehmen als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert.

Unsere Mitgliedskanzlei Moore Westfalen / NAUST HUNECKE hat die wichtigsten Punkte zum LkSG in einer Sonderinformation zusammengefasst, die Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.

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Die neue Moore Steuer-Kurzinformation für Deutschland

Wir haben für Sie einen aktuellen Überblick der grundlegenden steuerlichen Informationen für Unternehmen und Unternehmer vorbereitet.

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Erholungsbeihilfe

Passend zur Ferien- und Urlaubszeit hat sich Horst Gedanken um die Urlaubskasse Ihrer Mitarbeitenden gemacht.

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Moore Expertise: The Future of Wine

Markus Bitzer von Moore Frankfurt hat einen Artikel zur neuen Broschüre von Moore Global beigesteuert.

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