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Steuer- und beitragsfreie Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge durch den AG

Diesmal hat Horst überlegt, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) bei der Erhaltung ihrer Gesundheit steuerfrei unterstützen können.

Wie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) etwas zur Gesundheitsvorsorge ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (AN) beitragen, ohne dass – neben den durch die Maßnahmen entstandenen Kosten – Steuern und Beiträge anfallen?

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Gesundheitsförderung durch Präventionskurse, Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse und/oder Zuschuss zum Besuch von Fitness-Studios.

1. Die Gesundheitsförderung durch die/den AG ist bis zu einem Freibetrag von € 600,00 jährlich steuer- und beitragsfrei. Gefördert werden sogenannte Präventionskurse.
Wichtig ist, dass diese Kurse durch die zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Die Teilnahme ist durch eine Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.

2. Unabhängig von diesem Freibetrag sind Aufwendungen der/des AG im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse steuer- und beitragsfrei. Dazu zählen unter anderem (es gibt einen ganzen Katalog von weiteren Maßnahmen):

  • Aufwendungen zur Verbesserung des Arbeitsplatzes,
  • Aufwendungen für die Anschaffung und Unterhaltung von Sport- und Übungsgeräten,
  • Förderung von Mannschaftsportarten,
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen von Arbeitnehmern.

Im Zweifelsfall sollte die/der AG Rechtssicherheit durch eine sogenannte Anrufungsauskunft beantragen. Das ist eine bindende Auskunft durch das zuständige Finanzamt.

3. Die/der AG kann aber auch einen Zuschuss zu den Kosten für den Besuch von Fitness-Studios zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zur Höhe von € 50 monatlich steuer- und beitragsfrei – wenn der Freibetrag nicht bereits durch andere Maßnahmen der/des AG ausgeschöpft wurde.

Zum Glück gibt eine ganze Menge von steuer- und beitragsfreien Möglichkeiten, mit denen AG ihren AN im besten Sinne des Wortes etwas Gutes tun können“ freut sich der Horst.

Wer ist Horst? Horst ist unser Mann für die vierte Dimension. Er sieht Sachverhalte nicht aus Sicht einer/eines WP oder StB, nicht aus derjenigen des Unternehmens oder der/des AG, und auch nicht aus der/des AN.
Horst ist der (ehemalige) Finanzbeamte, der Lohnsteuer-Außenprüfungen durchgeführt und vom Automobilkonzern bis zum Zirkus alle Betriebsarten gesehen – und geprüft – hat.

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Diesmal geht es Horst darum, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (AG) ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (AN) bei der Weiterbildung zur Seite stehen können.

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