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Der Moore ID-Kompass

Ab Herbst 2024 erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer

Einzelkaufleute und Freiberufler, also natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, erhalten die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusätzlich zu ihrer Steuer-ID, damit der betriebliche Bereich klar vom privaten getrennt werden kann; bei juristischen Personen und Personenvereinigungen soll die W-IdNr. den Finanzbehörden künftig helfen, die jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Wir wiederum halten das für eine gute Gelegenheit, die einzelnen Identifikationsnummern einmal kurz aufzulisten und einzuordnen.

  • Natürliche Personen:

Seit 2008 weist das Bundeszentralamt für Steuern jeder natürlichen Person eine lebenslang gültige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, TIN oder IdNr.) zu. Sie besteht aus 11 Ziffern und wird für jeglichen Schriftverkehr mit dem Finanzamt und zum Beispiel für die Beantragung von Kindergeld oder Unterhaltszahlungen benötigt.

  • Natürliche und juristische Personen:

Die bereits vor 2008 von den einzelnen Bundesländern an natürliche und juristische Personen vergebene Steuernummer wird parallel verwendet und besteht – im Bundesschema vereinheitlicht –  aus 12 Ziffern.

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.) wird Unternehme(r)n zugewiesen, die Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU erbringen oder erhalten. Sie beginnt mit DE, dann folgen neun Ziffern.

Und zum guten Schluss noch die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.): Sie beinhaltet ebenfalls neun Ziffern, denen ein DE voransteht, und wird allen wirtschaftlich Tätigen (natürlichen und juristischen Personen, sowie Personenvereinigungen) ab Herbst 2024 vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch zu- und mitgeteilt.

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