Aktuelles

Compliance

Bedingt durch das neue Verbandsstrafrecht werden Compliance-Systeme in Zukunft auch für mittelständische Unternehmen zwingend sein.

Allein im Steuerstrafrecht ist dann mit ca. 30.000 Steuerstrafverfahren gegen Unternehmen zu rechnen. Die Bußgelder werden deutlich erhöht und können bis zu 10 % der Jahresumsatzes betragen. Die neue Rechtslage wird vorhersehen, dass man bei einem funktionierenden Compliance-System von der Verhängung einer Geldbuße absehen kann.

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Neue verbindliche IIA Standards für die interne Revision ab 2025

Unser RAS-Team hat einen spannenden Blogbeitrag verfasst:

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Steuer- und beitragsfreie Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge durch den AG

Horst erläutert welche Freibeträge und Zuschüsse AG nutzen können.

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Alles Gute zum Weltfrauentag!

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