Geldwäsche
Nach dem neuen GWG (Geldwäschegesetz) hat jedes Unternehmen Vorkehrungen gegen Geldwäsche zu treffen und entsprechende Strukturen und Prozesse zu etablieren sowie Verdachtsfälle zu melden.
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu EUR 5 Mio.
Zurück