Einziehung
Basierend auf einer EU-Richtlinie wurde 2018 das Recht der Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB neu geschaffen.
Taterträge müssen nun zwingend abgeschöpft werden, und zwar nicht nur beim Täter, sondern auch beim wirtschaftlich Begünstigten. Es gilt das Bruttoprinzip, d.h. im Wesentlichen wird der Umsatz (= Tatertrag) und nicht der Gewinn abgeschöpft. Die hieraus resultierenden Risiken für Unternehmen sind gewaltig.
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